Coronavirus (COVID-19)
IMPORTANT INFORMATION FOR CUSTOMERS REGARDING CURRENT SITUATION
Sehr geehrte Kunden, aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist es den meisten ausländischen Bürgern derzeit proglematisch, in die Slowakei zu reisen. Wir bieten jedoch weiterhin alle unsere Dienstleistungen an, da wir alle Schritte der Zusammenarbeit mit unseren Kunden aus der Ferne sicherstellen können. In der Regel ist eine physische Anwesenheit des Kunden erforderlich, insbesondere bei der Unterzeichnung von Dokumenten und der Eröffnung eines Bankkontos. Wie die anderen mussten wir uns jedoch an die aktuelle Situation anpassen.
Jetzt können Sie eine Firma gründen, kaufen, ein Bankkonto eröffnen oder anderen unseren Leistungen nutzen, ohne die Notwendigkeit in die Slowakei zu reisen.
Beglaubigung der Dokumente im Ausland
Das Verfahren zum Unterzeichnen und Beglaubigung der Dokumente aus dem Ausland ist recht einfach:
1. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon bitte.
2. Falls Sie eine Vorratsgeselschaft kaufen, senden wir Ihnen das aktuelle Angebot von slowakischen GmbH´s (s.r.o.).
3. Wenn Sie eine Unternehmensgründung, einen Sitz oder andere Dienstleistungen anfordern, senden wir Ihnen einen Fragebogen und eine Vorabrechnung per E-Mail.
4. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Unterlagen zu.
5. Sie drucken, unterschreiben und beglaubigen die Dokumentation bei der slowakischen Botschaft, Generalkonsulat, oder Honorarkonsulat in Deutschland. Wenn Sie in Österreich sind, können Sie beim jeden Notar die Dokumente beglaubigen.
6. Sie liefern uns die Dokumenten persönlich, per Post oder E-Mail.
7. Wir werden Sie über den Registrierungsprozess oder gewünschten Änderungen in Ihrem Unternehmen im slowakischen Slovak Commercial Register informieren.
8. Wir informieren Sie über Ihre Firmenregistrierung oder Eintragung der Änderungen im Handelsregister , und senden Ihnen den Handelsregisterauszug per Post oder E-Mail zu.
Eröffnung eines Bankkontos vom Ausland
Alle unsere Mehrwertsteuerzahler haben ein Bankkonto bei einer slowakischen Bank. Für jeden neuen ausländischen Eigentümer/Geschäftsführer in solchem Unternehmen bieten wir die Abänderung des Besitzers des Bankkontos an. Anschließend kann der neue Firmeninhaber dieses Konto als einziger Begünstigter vollständig veräußern und auch die Online-Banking-Dienste nutzen. Wir stellen dies durch eine Vollmacht sicher, die speziell in Zusammenarbeit mit der Bank entworfen und bei der slowakischen Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat in Deutschland, oder beim jeden Notar in Österreich unterschreibt und beglaubigt wurde.